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Es kommt einmal der Zeitpunkt eines jeden Hauses, in dem ein Umbau unvermeidlich wird. Der Begriff des “Umbaus” ist zwar weit gefasst und die genaue Art des Umbaus kann teilweise stark variieren, doch für das Gelingen des Umbauprojekts ist im Vorfeld grundsätzlich immer eine möglichst gründliche und strukturierte Planung notwendig. Wie der Planungsprozess dabei aussehen sollte, was er unbedingt beinhalten sollte und wie der Umbau schließlich auf dieser Basis durchgeführt werden kann, soll nachfolgend erläutert werden.
Die Arten eines Umbaus
Zunächst gilt es festzustellen, um welche Art von Umbau es überhaupt geht bzw. gehen soll. Grundsätzlich werden bei Umbauten nämlich drei verschiedene Varianten unterschieden, die jeweils verschiedene Zwecke erfüllen:
- Abriss
Beim Umbau in Form eines Abrisses (oder mehrerer Abrisse) wird ein bestimmtes Teil des Gebäudes abgerissen. In erster Linie werden dabei meistens Wände innerhalb eines Hauses abgerissen, um z.B. zwei ehemals getrennte Räume zu einem neuen, größeren Raum zu vereinigen. Auch können bestimmte Außenwände ganz oder teilweise abgerissen werden, um so an der Stelle stattdessen Fenster oder Türen einbauen zu können. Die Möglichkeiten sind hierbei also äußerst vielseitig. Allerdings sollte stets unbedingt darauf geachtet werden, dass keine tragenden Wände beim Umbau abgerissen werden. Diese sind für die Stabilität des Hauses unverzichtbar und dürfen somit nicht umgebaut bzw. abgerissen werden.
- Anbau
Auch der Anbau stellt eine Form des Umbaus dar. Beim Anbau wird ein bestehendes Gebäude um einen zusätzlichen Gebäudeteil erweitert. Dabei werden nicht einfach einzelne Bauteile in das Hausinnere eingebaut, sondern die gesamte Hausfläche durch den Anbau vergrößert. Der Anbau kann dabei seitlich oder nach vorne bzw. hinten gerichtet konzipiert werden. Auch der Bau einer zusätzlichen Etage bzw. die Erweiterung einer bestehenden oberen Etage zählt als Anbau, genauso wie eine unterirdische Erweiterung. Der Bau eines Kellers, der Bau einer zum Hauptgebäude anhängenden Garage oder auch die Vergrößerung des Wohnzimmers zum Garten hinaus sind typische Beispiele für einen Anbau.
- Einbau
Der Einbau bzw. Neubau von einzelnen Bauteilen innerhalb eines Hauses gilt ebenso als Umbau. Die Bauteile werden dabei stets ohne Änderung an dem Grundbestand des Gebäudes eingebaut. In gewisser Hinsicht stellt der Einbau das Gegenteil des Abrisses dar. Während beim Abriss also z.B. Wände abgerissen werden, werden hier solche Wände eingebaut, um beispielsweise aus einem Raum zwei getrennte Räume zu machen.
Bei den eingesetzten Wänden handelt es sich hierbei meistens um Trockenbauwände, die ohne wasserhaltige Baustoffe (Beton, Putz, Mörtel, Lehm, etc.) durch das Zusammenfügen von industriellen Halbzeuge in das Hausinnere eingebaut werden. Alternativ werden auch einfache Trenn- bzw. Stellwände aus unterschiedlichen Materialien installiert. Selbstverständlich kann der Einbau nicht nur Wände, sondern grundsätzlich alle nicht-tragenden Bauteile betreffen.
Ein einzelnes Umbauprojekt kann natürlich auch mehrere dieser Arten von Umbauarbeiten nötig machen. So ist gerade ein Anbau beispielsweise nicht selten auch mit Einbau- oder Abrissarbeiten verbunden.
Die Planungsschritte und Durchführung eines Umbaus
Nachdem klar ist welche Art des Umbaus durchgeführt werden soll, gilt es den Umbau nun entsprechend zu planen. Der Planungsprozess ist dabei in folgenden sieben Schritten durchführbar:
Schritt 1: Grundrissplanung
Auf Basis des Grundrisses vom Haus kann nun der gewünschte Umbau bzw. das gewünschte Produkt der jeweiligen Umbauart auf dem Grundplan skizziert und visualisiert werden. Dadurch können unter anderem der nötige Umfang und alle nötigen Maßnahmen für die Umbauarbeiten eingeschätzt werden Die Grundrissplanung kann dabei entweder per Hand oder noch praktischer per spezieller CAD-Software am Computer durchgeführt werden.
Schritt 2: Auskunft über Baugenehmigung einholen
Auf Grundlage der erstellten Grundrissplanung sollte nun sofort der rechtliche Aspekt eines Umbaus abgeklärt werden. Ein Umbau muss zwar nicht unbedingt, kann je nach Umfang, Art und Bundesland oder Gemeinde aber baugenehmigungspflichtig sein. Durch einen sogenannten Bauvorantrag bei der jeweils zuständigen Behörde kann die grundsätzliche Realisierungschance für das Umbauvorhaben baurechtlich eingeschätzt werden. Hat das Bauvorhaben mit dem eingereichten Grundrissplan keine Chance auf eine Baugenehmigung, so muss das Vorhaben entsprechend abgeändert oder ganz abgebrochen werden.
Schritt 3: Neuprojektierung der Räume
Durch einen Umbau verändert sich zumeist die Raumstruktur innerhalb eines Hauses. Dadurch könnten eine Renovierung bzw. eine Umdefinierung der Funktion einzelner Räume nötig werden. Falls beispielsweise ein großes ehemaliges Badezimmer durch eine Trennwand in zwei Badezimmer umgebaut wird, so benötigt das neu entstandene Badezimmer entsprechende Möbel und Sanitäranlagen. Wird dagegen eine Innenwand im Haus abgerissen um zwei kleine Stauräume in ein großes Kinderzimmer umzuwandeln, so ändert sich auch die Funktion des neuen Raums entsprechend.
Schritt 4: Auswahl der Materialien und Baustoffe
Je nach Art des Umbaus, kann auch die Auswahl der verwendeten Materialien und Baustoffe eine große Rolle spielen. Die Auswahl sollte dabei auf Grundlage der Kosten, der Qualität, aber durchaus auch hinsichtlich des Komforts und eigenen Geschmacks erfolgen. So kann beispielsweise für einen Anbau zum Garten hin ein Glasanbau gewählt werden.
Schritt 5: Kostenplanung und Budget erstellen
Auch der finanzielle Aspekt sollte bei der Planung des Umbaus nicht vergessen werden. Auf Basis der bisherigen Planung können nun die ungefähren Kosten für den Umbau kalkuliert werden. Damit zusammenhängend sollte auf Grundlage der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ein Budget aufgestellt werden. Übersteigen die kalkulierten Kosten das Budget, so muss der geplante Umbau folglich etwas kostengünstiger modifiziert werden.
Schritt 6: Auswahl bzw. Ausschreibung an Architekten oder Handwerker
Für die weitere, detailgenaue Planung sollte nun je nach Umfang der benötigten Umbauarbeiten ein Architekt oder Handwerker zu Rate gezogen werden. In enger Zusammenarbeit lässt sich nun ein genauer Zeitplan für die Umbauarbeiten erstellen. Zudem kann der Fachexperte auf etwaige Mängel oder Probleme beim Bauvorhaben gemäß der bisherigen Planung hinweisen, die nachfolgend entsprechend gelöst werden können. Bei einer Baugenehmigungspflicht kann der Architekt auch den dann hierfür benötigten Bauantrag bei der zuständigen Behörde stellen
Schritt 7: Informierung der Nachbarn über Umbauarbeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft, sollten Bauherren auch immer stets die Nachbarn vor dem Beginn der Arbeiten über den bevorstehenden Umbau informieren, sodass diese sich entsprechend vorbereiten können auf den eventuellen Lärm und andere Unannehmlichkeiten für die Dauer der Arbeiten.
Das war es dann auch schon. Die Planung ist abgeschlossen und der Umbau kann nun durch das ausführende Bauunternehmen oder den auftragnehmenden Zimmerer bzw. Handwerker plangerecht durchgeführt werden. Je nach Art und Umfang des Umbaus, kann dieser entweder ein paar Wochen oder sogar mehrere Monate dauern.
So sieht die Software aus:
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