Einen Bauplan selber zeichnen

Baupläne effizient selber zeichnen

Zeichnen Sie mit der Software von Immocado vollständige Baupläne von jeder beliebigen Immobilie nach deutschen Standards ohne Vorerfahrung selber und visualisieren Sie Ihre Bauplanung zu jedem Zeitpunkt als frei begehbares und fotorealistisches 3D-Modell: Ideal für die (kosten)effiziente Zusammenarbeit mit professionellen Dritten wie auch die ausdrucksstarke Visualisierung und Reflektion der eigenen Vorstellungen.

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Vollständige Bauplanerstellung nach deutscher Norm

Sie können im intelligenten 2D-Modus vorhandene Pläne importieren oder vollständig neue Grundriss-Baupläne nach deutschen Standards mit beliebigen Maßstab, Innenbemaßung, Außenbemaßung, Sanitär-, Heizungs- und Elektroplanung sowie Flächenberechnung und Raumerkennung erstellen.

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In 2D und 3D parallel planen

Bei Bedarf lässt sich die gesamte Planung im Programm in zwei frei skalierbaren Fenstern gleichzeitig in 2D-Grundriss und im 3D-Modell durchführen, wobei sämtliche Änderungen direkt in 3D abgebildet werden – hierdurch haben Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Übersicht.

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Optimal für eine Zusammenarbeit mit professionellen Dritten

Die Hausplaner-Software wurde speziell für eine kostengünstige wie auch zeitsparende Zusammenarbeit mit professionellen Dritten entwickelt. Durch die hohe Programmkompatibilität lassen sich erstellte Projekte mit nahezu jeder Architektur-Software öffnen und weiter bearbeiten.

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Sie benötigten keine Vorerfahrung

Das Konzept des 3D Architekt besteht darin, Ihnen den professionellen Funktionsumfang durch eine Vielzahl an Hilfsfunktionen und Assistenten sowie die intelligente Bedienbarkeit möglichst einfach zugänglich zu machen – aus diesem Grund wird keine spezifische Vorerfahrung zur Projektarbeit benötigt.

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Alle Objekte mit einem Klick platzieren und anpassen

Alle Objekte und Elemente können in der Software denkbar einfach über “Drag & Drop” mit der Maus aus der Datenbank ausgewählt sowie direkt an der gewünschten Stelle im 2D-Bauplan oder 3D-Modell platziert und umfassend angepasst werden.

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Umfassende Editor-Werkzeuge zur Objekterstellung

Durch die integrierten Editoren des Programms ist es Ihnen möglich, alle benötigten Bauelemente und Objekte nach den individuellen Anforderungen selbst zu erstellen: Erschaffen Sie so zum Beispiel eigene Dächer, Türen, Gauben, Treppen, Fenster, Stützen oder Carports.

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Fotorealistische Visualisierung Ihrer Planung in 3D

Die Software berechnet automatisch ein frei begehbares wie fotorealistisches 3D-Modell Ihrer Planung, in welchem ebenfalls Schatten, Lichtquellen, Spiegelungen, Sonnenverlauf und Tageszeit realistisch berechnet und abgebildet werden. Visualisieren, reflektieren und präsentieren Sie Ihre Planungen und Ideen ausdrucksstark.

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Mehrere Millionen moderne 3D Objekte verfügbar

In den Objektdatenbanken haben Sie Zugriff auf mehrere Millionen moderne 3D-Objekte zur Einrichtung von allen Zimmern und Bereichen sowie der gesamten Garten- und Außenlandschaft. Integrieren Sie jederzeit die Objekte und Möbel von namenhaften Herstellern bzw. Drittanbietern oder eigene Materialien.

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Schnitte und 2D-Ansichten für die Bauplanerstellung

Mit dem Programm haben Sie die Möglichkeit, fachgerechte Schnitte und Ansichten in variablen Maßstab nach deutschen Baustandards zu erstellen und diese in einem Gesamtplan beschriftet zusammenzuführen – beispielsweise für die Bauantragsstellung.

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Optimale Lösung für die Anbau- und Umbauplanung

Das Programm eigent sich ideal für die sachgerechte Planung von beliebigen Anbauten und Umbauten – hierbei unterstützen Sie zahlreiche intelligente Funktionen wie die Erstellung mehrschaliger Wände oder der Grundrissimport per Scanner.

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Kostenloser Kunden-Support bei Fragen

Zusätzlich zu einem umfangreichen Pool an Anleitungen und Hilfestellungen stehen jedem Kunden nach dem Kauf der Software unsere Service-Mitarbeiter bei Fragen im Rahmen der Projektarbeit zur Verfügung.

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Umgebung und Garten frei gestaltbar

Modellieren Sie die gesamte Landschaft nach Ihren Vorstellungen und erstellen Sie zum Beispiel eigene Hänge, Teiche, Hügel, Plateaus oder Schluchten. Gestalten Sie Ihren Wunsch-Garten bis ins kleinste Detail und richten Sie diesen unter der Auswahl von zahlreichen Objekten ein.

Ihre Vorteile

Auf drei Computern gleichzeitig nutzbar

14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher

Zertifizierter Onlineshop & 100% Käuferschutz

Kostenfreier Support per Ticket-System

Zeitlich unbegrenzte Programmlizenz

Kostenfreie Updates und Aktualisierungen

Automatische Wohnflächenberechnung

Mehrere Millionen 3D-Objekte verfügbar

Automatische 3D-Visualisierung in Echtzeit

Umfangreiche Objekt- und Elementeditoren

Vollständige Grundrisse nach dt. Baustandards

Schnitte & Planzusammenstellung für Bauantrag

Inkl. Gartengestaltung & Geländemodellierung

Automatische Material-Listen Erstellung

Immocado 3D Architekt
Basic

49,99 €

Immocado 3D Architekt
Advance

99,99 €

Immocado 3D Architekt
Professional

149,99 €

Mit dem 3D Architekt von Immocado zeichnen Sie den vollständigen Bauplan jeder beliebigen Immobilie inklusive aller benötigten Bauelemente als normgerechten 2D-Grundriss mit den für die Baugenehmigung erforderlichen Schnitten und Ansichten “auf Profi-Niveau” selber.

Hierbei visualisiert die innovative Architektur-Software aus Deutschland Ihre gesamte Bauplanung zu jedem Zeitpunkt als frei begehbares wie auch fotorealistisches 3D-Modell.  Zahlreiche intelligente Hilfsfunktionen und Projektassistenten begleiten Sie den gesamten Planungsprozess über, sodass kein fachspezifisches Vorwissen erforderlich ist. Durch die überaus hohe Programmkompatibilität eignet sich der 3D Architekt hierbei optimal für eine effiziente Zusammenarbeit mit professionellen Dritten wie Architekt und Co.

Sparen Sie Zeit und Geld bei der Erstellung Ihres Bauplans und visualisieren wie auch reflektieren Sie Ihre Ideen und Baukonzepte professionell selbst. Kommunizieren Sie Ihre Vorstellungen ausdrucksstark und fotorealistisch an Dritte und gestalten Sie den gesamten Bauplanungsprozess mit Immocado effizienter.

Ein professionell nach deutschen Baustandards gezeichneter Bauplan enthält zahlreiche exakte Angaben. Mit dem Immocado 3D Architekt verfügen Sie über das notwendige “Handwerkszeug” zur Zeichnung eines vollständigen Bauplans nach den deutschen Bau-Standards. Dieser professionelle Funktionsumfang wird Ihnen dabei durch die intuitive wie auch intelligente Bedienbarkeit der Software leicht zugänglich gemacht – ideal für private Bauherren, Gewerbetreibende und Architekten.

Normgerechte Baupläne per Software einfach selbst erstellen

Legen Sie mit dem 3D Architekt spielend leicht sämtliche benötigten Räume und Geschosse an. Bestimmten Sie mit dem Wand-Editor den Aufbau beliebiger mehrschaliger Wände selbst oder wählen Sie aus den zahlreichen Bauelement-Vorlagen.

Hierbei berechnet die Software auf Wunsch die Flächenangaben wie auch Bemaßung des Bauplans automatisch. Erstellen Sie mit den zahlreichen 3D-Objekteditoren alle benötigten Bauelemente wie beispielsweise Türen, Gauben, Dächer oder Fenster individuell nach Ihren Anforderungen. Wählen Sie einfach das gewünschte Bauelement aus und zeichnen Sie es mit nur einem Mausklick passgenau an die gewünschte Stelle des Bauplans ein. Ändern Sie mit einem weiteren Mausklick auf das entsprechende Element alle Maße und Abstände und bearbeiten Sie dieses vollständig.

Richten Sie jeden Raum Ihrer Planung bis ins Detail ein

Arbeiten Sie auf Wunsch den gesamten Prozess über in zwei verschiedenen Fenstern nebeneinander sowohl im 2D-Grundriss als auch im automatisch visualisierten 3D-Modell Ihrer Planung. Mehrere Millionen moderne 3D-Objekte erlauben eine Einrichtung sämtlicher Räume und Wohnbereiche bis ins kleinste Detail, sodass Sie einen realen Eindruck von Ihrem Bauprojekt bekommen.

Importieren Sie Objekte wie beispielsweise Einbauküchen von namenhaften Herstellern in das 3D-Modell Ihrer Bauplanung und fügen Sie ein Bild der realen Hintergrundumgebung ein.

Wenn Sie einen Bauplan selber zeichnen möchten, klicken Sie im Immocado 3D Architekt einfach auf „Wände“ und ziehen Ihre Linien entlang dem vorgelegten Raster. Sie bestimmen spielend leicht, wo Wände entlang laufen sollen und wie diese detailliert aufgebaut sein sollen. Fehler können die gesamte Planung mit nur wenigen Mausklicks korrigiert werden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, beliebig viele Etagen in Ihren Bauplan einzufügen und können zusätzlich sämtliche Pläne für Sanitär, Heizung und Elektronik normgerecht erstellen.

Bereits gezeichnete Baupläne importieren

Sofern Sie bereits einen Bauplan auf Papier besitzen, können Sie diesen einfach einscannen und in den Immocado 3D Architekt importieren. Nun haben Sie die Möglichkeit, den Bauplan nach Belieben umzuzeichnen und zu ergänzen. Sind Sie mit dem Resultat zufrieden, können Sie den Bauplan exportieren und einem ausführenden Dritten, beispielsweise dem Architekt zukommen lassen, welcher den Entwurf in nahezu allen Fällen direkt einlesen und weiter bearbeiten kann. So sorgen Sie mit Immocado für einen möglichst reibungslosen Arbeitsablauf und ermöglichen eine effiziente wie kostensparende Zusammenarbeit.

Garten- und Umgebungslandschaft individuell bearbeiten

Mit der 3D CAD Software lässt sich nicht nur der vollständige Bauplan Ihrer Immobilie einzeichnen und in der Planzusammenstellung mit den für die Baugehnehmigung erforderlichen Schnitten und Ansichten zusammenführen: Sie können ebenso die gesamte Umgebungslandschaft bis ins kleinste Detail modellieren als auch Garten- und Außenbereich individuell bearbeiten.

Erstellen Sie mit wenigen Klicks Hügel, Plateaus, Wege, Beete, Gartenhäuser oder sogar Carports und richten Sie den gesamten Garten mit zahlreichen passenden 3D-Objekten wie verschiedensten Pflanzen und Bäumen detailgetreu ein.

Der Weg vom Bauplan bis zur Genehmigung

In der Baulagenverordnung (je nach Bundesland ggfs. in Kombination mit der Bauverfahrensordnung) des jeweiligen Bundeslandes ist geregelt, in welchem Fall welche Unterlagen in welcher Form für die Stellung eines Bauantrags eingereicht werden müssen.

Hierbei sind erfahrungsgemäß zwar oftmals die meisten, nicht aber alle Bauvorhaben genehmigungspflichtig durch das zuständige Bauamt. Um jedoch stets auf der sicheren Seite und vor “kostspieligen Überraschungen” gefeit zu sein, empfiehlt es sich, zu jedem Bauvorhaben eine schriftliche Genehmigung bzw. zumindest eine schriftliche Bestätigung durch die entsprechende Behörde einzuholen, insbesondere auch, da sich die hier relevanten Vorschriften und Regelungen jederzeit ändern können.

Die “kleine” und “große” Bauvorlagenberechtigung

Mit dem Bauantrag sind alle für das Bauvorhaben notwendige Dokumente, auch Bauvorlagen genannt, in mehrfacher Ausfertigung sowie teilweise beglaubigt bei dem zuständigen Bauamt einzureichen. Dabei kann man als Bauherr den Antrag nicht selbst stellen, dies muss durch einen sog. “Bauvorlagenberechtigten”, meist einen Architekten oder Bauingenieur, passieren.

Der Erwerb der Berechtigung ist dabei je nach Berufsgruppe unterschiedlich: Architekten müssen beispielsweise “nur” Mitglied der zuständigen Kammer sein, während Bauingenieure beispielsweise noch auf einer gesonderten Liste eingetragen werden müssen.

Normalerweise ist in diesem Zusammenhang die “große Bauvorlagenberechtigung” erforderlich, in einigen Bundesländern gibt es jedoch zusätzlich noch eine “kleine Bauvorlagenberechtigung”, welche beispielsweise durch Handerwerkmeister oder Bautechniker erworben werden kann. Mit Erwerb der kleinen Bauvorlagenberechtigung können beispielsweise neben weiteren Einschränkungen nur Bauanträge für Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten und bis zu 200 Quadratmetern Wohnfläche eingereicht werden.

Welche Bauvorlagen gehören zum Bauantrag?

Da sich die hier zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden, variiert auch die Anzahl und Art der für den Bauantrag benötigten Dokumente (Bauvorlagen). Grundsätzlich sind jedoch oftmals die nachfolgenden Dokumente in mehrfacher und teils beglaubigter Ausführung einzureichen:

  • Das ausgefüllte Bauantrags-Formular
  • Baupläne bzw. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Ggfs. die Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Lageplan bzw. Flurkarte im Maßstab 1:1000
  • Die Baubeschreibung
  • Die Kosten- und Flächenberechnung
  • Der Entwässerungsplan
  • Schallschutz- und Wärmeschutznachweise
  • Statik-Sicherheitsnachweis

Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein Bauwerk zur gewerblichen Nutzung, werden noch weitere Dokumente wie beispielsweise über Tätigkeit des Betriebs und die Anzahl an Beschäftigten in diesem benötigt.

Welche Anforderungen sollte der Bauplan für den Bauantrag erfüllen?

Der gezeichnete Bauplan sollte für den Bauantrag verschiedene Anforderungen erfüllen:  So müssen Baupläne in Deutschland in einem zeichnerischen Maßstab von 1:100 erstellt werden und es dürfen nur die normgerechten 2D-Symbole und Zeichnen verwendet werden, welche ebenfalls auch im 3D Architekt enthalten sind.

Neben einer Zweckbestimmung sämtlicher Räume und normgerechter Grundrisse werden oft ebenfalls genaue Angaben zur Dicke der Wände sowie Raumhöhe und -länge benötigt. Zusätzlich sind verschiedene Schnitte von bestimmten Räumen und Geschossen wie auch Treppen erforderlich.  Ergänzend hierzu werden verschiedene 2D-Ansichten benötigt, welche sich wie die anderen beschriebenen Punkte allesamt mit dem 3D Architekt von Immocado erstellen lassen.

Wie hoch sind die Kosten für den Bauantrag?

Für den Bauherren spielen die Kosten, welche durch die Stellung eines Bauantrags entstehen, eine wichtige Rolle: Auch wenn sich diese je nach Einzelfall bzw. Bauvorhaben unterscheiden können, gibt es einige grundlegende Kostenkalkulationen zur Stellung des Bauantrags.

Grundsätzlich setzen sich die Bauantrags-Kosten aus zwei verschiedenen Positionen zusammen:

  1. Den Kosten für die eigentliche Antragsstellung
  2. Die Kosten für die Erstellung der notwendigen Unerlagen

Als weit verbreitete “Faustregel” zur Kostenkalkulation setzt man hierbei für die Kosten im Rahmen der Antragsstellung 0,5 Prozent der gesamten Hausbaukosten an. Für die Kosten im Rahmen der Unterlagen- bzw. Bauvorlagenerstellung werden zusätzlich noch einmal 10% der Bausumme kalkuliert. Die exakte Formel zur Berechnung der Behördenkosten zur Genehmigung des Bauantrags lautet dabei:

[Bauwert in EUR pro Kubikmeter * Umbauter Raum in Kubikmetern]  / [Gebühren-Prozentsatz der jeweiligen Behörde]

Ein überaus wichtiger Kostenaspekt im Rahmen der Bauantragsstellung stellt in diesem Zusammenhang die Vollständigkeit des Bauantrags dar: Die Gebühren zur Stellung des Antrags müssen dabei pro Antragsstellung bezahlt werden – also beispielsweise auch, wenn der Bauantrag abgelehnt wurde. Fehlen hier Dokumente im Bauantrag oder sind diese fehlerhaft, kommt es dadurch nicht selten zu hohen Zusatzkosten durch die erneute Antragsstellung sowie die Bauverzögerung mit all ihren Konsequenzen.

Importieren Sie bereits vorhandene Hauspläne und Grundrisse mit nur wenigen Klicks in die Software. Sparen Sie Zeit und Kosten bei der Zusammenarbeit mit Architekt und Co. und richten Sie jeden Raum mit über 1 Million 3D-Objekten bis ins Detail ein. Erstellen Sie mit den intelligenten Editoren alle benötigten Bauelemente selbst und bereiten Sie die Stellung des Bauantrags effizient vor.

Bei einem Bau- bzw. Hausplan handelt es sich um eine technische Zeichnung, die die visuelle Basis der Planung für jeden Hausbau darstellt. In ihm werden alle Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn veranschaulicht und so übersichtlich dargestellt. Ein gut konzipierter Bauplan stellt so auch die maximal effiziente Kommunikation mit den für die Ausführung des Baus beauftragten Fachexperten dar. Kurzum gesagt: Je besser der Bauplan, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende alle Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn im Bauprozess tatsächlich realisiert werden. In diesem Zusammenhang, kann es sich für Bauherrn deshalb lohnen, den Hausplan bzw. Bauplan selber zu zeichnen.

Wieso Bauherrn die Pläne auch selber zeichnen sollten

Grundsätzlich können Bauherrn professionelle Bauplaner oder Hausplaner einstellen, um den benötigten Bauplan zu zeichnen. Zwar ist dies naturgemäß mit Kosten verbunden, spart jedoch an Zeit und Mühe. Allerdings gibt es für Bauherrn auch außerhalb des finanziellen Aspekts äußerst gute Gründe dafür, den Bauplan stattdessen selber zu zeichnen. So erlaubt eine selbstständige Zeichnung des Bauplans eine maximale Konformität mit den eigenen Vorstellungen. Zwar arbeitet ein Bauherr auch bei der Einstellung eines Fachexperten grundsätzlich immer eng mit diesem zusammen, doch letztlich kann nur der Bauherr selber seine Wünsche am besten und vollkommensten zu Papier bringen. Da der fertiggestellte Bauplan sodann die Basis für die Realisierung des Bauprojekts darstellt, kann so sichergestellt werden, dass das Haus nach Fertigstellung tatsächlich im maximalen Maße den Vorstellungen des Bauherrn entspricht.

Was muss ein Bauplan bzw. Hausplan enthalten?

Was genau in einem Bauplan enthalten sein muss, hängt auch von den baurechtlichen Bestimmungen am Ort des Bauvorhabens ab. Doch unabhängig dessen, gibt es einige Inhalte, die ein Bauplan immer ausweisen muss. Dazu gehören in erster Linie folgende Elemente:

  • Grundriss

Bei einem Grundriss handelt es sich um eine zweidimensionale Zeichnung, die das geplante Bauvorhaben räumlich visualisiert. Die Grundrisszeichnung stellt das absolute Grundelement einer jeden technischen Zeichnung und somit auch des Bauplans dar. Eine jede weitergehende Planung eines Bauvorhabens erfolgt stets auf der Grundlage des Grundrisses.

  • Schnittdarstellung

Auch eine Darstellung bzw. Zeichnung von unterschiedlichen Schnitten gehört zum Bauplan. Bei Schnittzeichnungen geht es darum, verdeckte, innere Materialien, Strukturen und Konturen eines Objekts zu veranschaulichen. Im Bauplan sollte das geplante Bauwerk dementsprechend in verschiedenen Schnittflächen gezeichnet und damit aufgezeigt werden.

  • Verschiedene Ansichtsdarstellungen

Bei jedem ordentlich angefertigten Bauplan sollte in der Regel nie immer nur eine Ansicht auf den geplanten Bau dargestellt werden. Stattdessen sollte der Bauplan das geplante Bauwerk aus verschiedenen, relevanten Seiten und Blickwinkeln veranschaulichen.

  • Detailzeichnung

Ein Bau- bzw. Hausplan sollte nicht nur lediglich den groben Grundriss eines geplanten Hauses anzeigen, sondern im folgenden Schritt auch die Details mit aufzeigen. Bei einem Detail handelt es sich jeweils um ein einzelnes Bauteil innerhalb des geplanten Gebäudes als Ganzes (z.B. Anschlüsse oder Abdichtungen). Diese Details sollten per Detailzeichnung in vergrößerter Form als Ausschnitte im Bauplan dargestellt werden.

  • Geplante Baumaterialien

Auch die geplanten Baustoffe sowie allgemeine Baumaterialien für das Bauvorhaben sollten in einem Bauplan angegeben werden. Die verschiedenen Materialien werden dabei durch spezielle Schraffuren und manchmal auch farblich gekennzeichnet.

  • Abmessungen

Maßstabsgetreue Abmessungen sollten Bauherrn ebenfalls im Bauplan angeben. Zu den relevanten Abmessungen gehören auch die Angabe der bereits bestehenden und künftigen Geländehöhen sowie die der Höhenkoten.

  • Nachbargelände

In den Bauplan sollten auch alle evtl. angrenzenden Nachbargelände sowie evtl. direkt angebaute Nachbargebäude visuell dargestellt werden. Die Grundstücksgrenzen sollten dabei klar und deutlich aufgezeigt und gekennzeichnet sein.

  • Allgemeine Normen für technische Zeichnungen

Da es sich beim Bauplan letzten Endes um eine technische Zeichnung handelt, sollten Bauherrn stets alle allgemeingültigen Vorschriften und Normen für das technische Zeichnen berücksichtigen und einhalten. Hierzu gehören u.a. die Normen für Projektionsarten (DIN 5), die Darstellung von Schraffuren und Schnittflächen (DIN 406), generelle Regeln für die Anfertigung von Bauzeichnungen (u.a. DIN 1356), die spezifischen Vorschriften für die Darstellung von Holzverarbeitungen (DIN 919) oder die spezifischen Anforderungen für die Zeichnung von Entwässerungsplänen (DIN 1986). Hinzu kommen in Deutschland die jeweiligen Planzeichenverordnungen der einzelnen Bundesländer, die ein Bauherr je nach geplantem Bauort ebenfalls beachten muss.

Den Bauplan per Hand zeichnen

Sind nun alle relevanten Regeln und Vorschriften bekannt, kann die zweidimensionale Anfertigung des Bauplans per Hand sofort gestartet werden. Nötigt hierfür sind ein Bleistift (um etwaige Fehler ausradieren zu können), ein Millimeterpapier (für eine bessere Übersicht der Zeichnung), ein Lineal oder Geodreieck (für die Abmessung sowie das Einzeichnen der geraden Linien), ein Transparentpapier (für Skizzen) und evtl. einen Taschenrechner (für etwaige Berechnungen).

Für die Darstellung von Möbeln im Bauplan kann zusätzlich Pappkarton jeweils maßstabsgetreu ausgeschnitten und in die Zeichnung inkludiert werden. Sind alle Werkzeuge vorhanden, wird typischerweise mit der Zeichnung des Grundrisses begonnen, um auf dieser Grundlage nachfolgend die weiteren Schritte auszuführen.

Den Hausplan per Computer zeichnen

Eine weitere Methode des selbstständigen Zeichnens des Bauplans ist es, den Bauplan per Bauplaner-Software anzufertigen. Hierbei setzt der Bauherr auf ein sogenanntes CAD-Programm bzw. Programm für computerunterstütztes Konstruieren (“Computer-Assisted Design”). Logischerweise wird sich der Bauherr zunächst ein solches Programm besorgen bzw. kaufen müssen. Das Zeichnen des Bauplans an sich, gestaltet sich mit dem Computer aber zumeist deutlich einfacher und auch flexibler.

Der Bauherr kann zeitsparender verschiedene Vorstellungen über Mausklick visualisieren lassen, bevor er schlussendlich zum finalen Bauplan gelangt. Darüber hinaus erlaubt das Zeichnen per CAD-Software bei Bedarf auch eine Darstellung des Bauplans in dreidimensionaler (3D) Ausführung. Ebenso kann die computerunterstützte Bauzeichnung die Kommunikation mit dem ausführenden Architekten oder Bauplaner erleichtern durch einheitliche Standards bei CAD-Programmen.

Abseits des finanziellen Aspekts, erscheint die selbstständige Zeichnung des Bauplans per Computerprogramm heutzutage deshalb als unkompliziertere, einfachere, sicherere, flexiblere und schnellere Option. Gerade für Bauherren, deren zeichnerische Fähigkeiten relativ schwach ausgeprägt sind, stellt die Möglichkeit der Zeichnung ihres Bauplans per Software eine willkommene Vereinfachung dar.

Baupläne zeichnen und Bauplanerstellung – Allgemeine Informationen

Der Bauplan ist ein entscheidender Aspekt, der bei der Planung, Abnahme und Umsetzung von Bauvorhaben unabdingbar ist. Welche Aspekte in dieser entscheidenden Phase eine Rolle spielen und was dabei beachtet werden sollte, wird im Folgenden erklärt. Durch diese Informationen soll eine effektivere Beteiligung am eigentlichen Bauvorhaben ermöglichen, Rechtssicherheit schaffen und darüber hinaus Fehlerquellen minimieren.

Was genau ist ein Bauplan? – Eine Definition

Mit dem Begriff Bauplan wird die technische Zeichnung eines Bauvorhabens beschrieben. Dabei wird durch visuelle statische Informationen das Bauvorhaben abgebildet. Der Bauplan bildet dabei visuell die verschiedenen Ebenen des Bauvorhabens ab ebenso, wie die verschiedenen Bauphasen. Somit wird nicht nur ein Grundriss dargestellt, sondern auch die Arbeiten der beteiligten Unternehmen mit aufgeführt. Jedoch wird in einem solchen nicht berücksichtigt, welcher zeitliche Ablauf dem Bauplan zu Grunde liegt. Dadurch werden die verschiedenen Arbeiten alle erfasst, jedoch keinem spezifischen Zeitpunkt zugeordnet. Aufgrund dessen sind eine Legende oder die entsprechende fachliche Eignung notwendig, um Baupläne lesen zu können.

Die Voraussetzungen für einen Neubau oder Umbau

Gemäß dem deutschen Recht müssen beinahe alle Bauvorhaben von der Gemeinde oder dem Landratsamt genehmigt werden. Nur so erlangt ein Bauvorhaben seine Rechtmäßigkeit und darf durchgeführt werden.  In einzelnen Ausnahmen ist es möglich, dass ein Bauvorhaben keiner Genehmigung bedarf. Die Voraussetzungen für einen solchen Bau können der Satzung der Gemeinde oder des Landratsamtes ebenso, wie im entsprechenden Gesetztext nachvollzogen werden – auch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren kann eine Option sein, um die Grundlage für den Bau herbeizuführen.

Sollten Unsicherheiten hinsichtlich der Voraussetzungen bestehen, dann können diese durch eine Anfrage oder ein klärendes Gespräch bei der Gemeinde ausgeschlossen werden. Die Behörden haben eine Beratungs- sowie Auskunftspflicht und müssen dafür sorgen, dass der Bauherr die notwendigen Informationen erlangt. Wichtig ist, dass die Aussagen schriftlich fixiert werden, um einen Nachweis für die persönlichen Unterlagen zu haben.

Denn im Laufe der Zeit können sich Vorschriften verändern und so kann es sein, dass ein Bau, nach ein paar Jahren beziehungsweise Jahrzehnten, in den Verdacht gerät, ein Schwarzbau zu sein. Sollte einen Bau ohne Genehmigung beginnen, so wird diese Handlung mit einem entsprechenden Bußgeld belegt. Die Höhe des Bußgeldes hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem das Bauvorhaben realisiert werden soll. Sollte danach festgestellt werden, dass ein der Bau nicht genehmigt werden kann, so wird der Abriss angeordnet und vollstreckt.

Es ist wichtig darauf zu achten, dass auch Umbauten einer Genehmigung bedürfen. Denn bauliche Veränderungen bedürfen ebenfalls einer Genehmigung, um Baubestand und historische Objekte zu schützen. Deshalb sollte auch vor jeder größeren Umbaumaßnahme Rechtssicherheit geschaffen werden.

Wie wird ein Bauantrag gestellt? – Ein Ablaufplan

Der Bauantrag ist eine zwingende Notwendigkeit, um als Bauherr die Erlaubnis für das Bauvorhaben zu erlangen. Bevor die Genehmigung nicht erteilt wurde, darf keine Arbeit auf der Baustelle vorgenommen werden und der erste Spatenstich kann erst erfolgen, wenn die Baugenehmigung zugestellt wurde.

Um den Bauantrag einzureichen muss das zuständige Landratsamt oder die Gemeinde kontaktiert werden. Das liegt daran, dass die individuelle Regelung für die Verteilung der Genehmigung von Standort sowie individueller Regelung im Zuständigkeitsbereich abhängig ist. Sobald die Zuständigkeit geklärt ist, müssen die Unterlagen zusammengetragen werden. Die notwendigen Unterlagen sind nicht bundesweit identisch, da jedes Bundeland eigene Vorgaben für ein Bauvorhaben besitzt. Hinzu kommt, dass auch der Baugrund beziehungsweise die Lage ausschlaggebend für die benötigten Papiere sein kann.

Um einen Bauantrag einzureichen bedarf es der schriftlichen Ausfertigung. Obwohl heute viele Transaktionen über E-Mail oder anderen digitalen Datenaustausch stattfinden können, ist diese Option nicht für ein Baugenehmigungsverfahren vorgesehen. Das liegt daran, dass die Kopien beglaubigt werden müssen und das Bauamt, je nach Bundesland individuell, verschiedene Anzahlen an Ausfertigungen verlangt. Als Bauherr ist die Belastung, emotional, psychisch sowie körperlich, nicht unerheblich und die ungewohnte Situation kann für Stress sorgen. Aufgrund dessen kann auch eine Vollmacht für den Architekten oder den Dienstleister ausgestellt werden, der sich darum kümmert, dass der Antrag eingereicht wird.

Welche Unterlagen müssen für einen Antrag auf eine Baugenehmigung vorgelegt werden?

Ein wichtiger Aspekt ist, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen. Denn nur so kann der Bauantrag positiv beschieden werden und das Bauvorhaben kann planmäßig durchgeführt werden. Deshalb ist es ein elementares Element, dass alle Unterlagen in der richtigen Ausfertig und Anzahl dem entsprechenden Amt vorgelegt werden. Jedoch kann dieses Unterfangen etwas kniffelig werden, da die Voraussetzungen sich je nach Bundesland deutlich unterscheiden.

In Erlangen, im Bundesland Bayer, werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular, dass der Norm seit 01.01.2008 entspricht
  • Eine Baubeschreibung inklusive der Gebäudeklasse
  • Eine Berechnung der Fläche und des umbauten Raumes mit Baukosten
  • Ein aktueller amtlicher Lageplan, im Maßstab 1:1000, der nicht älter als 6 Monate sein darf
  • Ein Schnitt, Ansichten, die Grundrisse in einem Bauplan, der im Maßstab 1:1000 angefertigt wurde
  • Sollte das Baugrundstück in Hanglage liegen, dann einen Geländeschnitt
  • Ein Baumbestandsplan
  • Ein Nachweis über vorhandene Stellplätze und Garagen.
  • Für eine erfolgreiche Antragsannahme müssen alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Um in Brandenburg, im Landkreis Oberhavel, zu bauen, müssen diese Unterlagen dem Amt in schriftlicher, 3-facher sowie digitaler Form vorgelegt werden:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000
  • Ein amtlicher Lageplan eines Vermessungsingenieurs(ÖbVI) oder des Katasteramtes
  • Ein objektbezogener Lageplan
  • Die Bauzeichnungen sowie die Baubeschreibung
  • Ein Standsicherheitsnachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung sowie Versorgung mit Wasser und Energie
  • Angaben über die Entsorgung von Abwasser
  • Angaben über die verkehrsmäßige Erschließung
  • Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
  • Erhebungsbogen für die Bautätigkeisstatistik

Da die benötigten Papiere sowie die Ansprüche hinsichtlich der Ausfertigung deutliche Abweichungen aufweisen, sollte die Prüfung der Unterlagen sorgfältig vorgenommen werden. Generell gilt, dass alle Unterlagen sowohl vom Bauherrn als auch vom Dienstleister beziehungsweise Objektplaner unterzeichnet werden müssen.

Nachbarschaftsbeteiligung und Widerspruch

Da in der Regel in ein bereits erschlossenes Gebiet gebaut wird, ist es notwendig, dass auch die direkte Nachbarschaft in den Prozess eingeschlossen wird. Dieser Prozess nennt sich im Bauverfahren „Nachbarschaftsbeteiligung“. Das ist notwendig, damit mögliche Probleme, die eine Nachbarschaftsbeziehung massiv belasten können, im Voraus ausgeschlossen werden. Deshalb müssen den direkten Nachbarn sowohl die Bauzeichnungen als auch der Lageplan vorgelegt werden.

Als direkte Nachbargrundstücke werden im baurechtlichen Sinne alle Grundstücke erfasst, die an das zu bebauende Grundstück angrenzen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Unterschriften, die von allen direkten Nachbarn auf den Bauzeichnungen sowie dem Lageplan geleistet werden müssen, mit den im Grundbuch verzeichneten Parteien übereinstimmen. Also müssen hier beispielsweise bei einer Ehegemeinschaft auch beide Ehepartner unterzeichnen.

Wenn sich eine Partei weigern sollte, die Unterschriften zu leisten, dann sollten die Gründe vermerkt werden, damit das Bauamt diese direkt prüfen kann. So werden Verzögerungen minimiert, da Nachforschungen nur selten notwendig sind. Nur mit der Unterschrift kann der Nachbar seine Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben zum Ausdruck bringen.

Sind diese einmal geleistet, so kann später keine Klage oder ein Widerspruch eingereicht werden. Somit stellen die vollständigen Unterschriften eine bedeutende Rechtssicherheit für das Bauvorhaben ein.

Sollte ein Nachbar keine Unterschrift leisten möchten, so wird ihm eine Baugenehmigung inklusive Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Auf der Grundlage dieser Dokumente kann dann ein Widerspruch gegen das Bauvorhaben eingereicht werden. Der Widerspruch wird dann vom zuständigen Amt geprüft und beschieden.

Sollte der Bauherr oder der Nachbar nicht mit dem Ergebnis zufrieden sein, so führt der nächste Weg zu Gericht. In der Regel wird der Richter darauf drängen, dass eine einvernehmliche Einigung beziehungsweise ein Vergleich erzielt wird, um Konfliktpotenzial zu minimieren. Sollte das nicht gelingen, so entscheidet das Gericht über die Erteilung der Genehmigung.

In welcher Form wird ein Bauplan erstellt?

Die genauen Vorgaben für eine Bauplan-Zeichnung werden durch die Vorschriften im Bauwesen diktiert. Darin sind die Normen, die Planformate ebenso wie die Verwendung der entsprechenden Linientypen vorgeben. Ein Bauplan wird im Maßstab 1:100 angefertigt und muss alle Angaben wie den Grundriss, die Ansichten, Schnitte ebenso wie die Bemaßung enthalten. Alle diese Aspekte müssen vorliegen, damit die Gemeinde oder das Landratsamt entscheiden kann, ob das Bauvorhaben bewilligt werden kann. Damit im Bauplan ersichtlich wird, welche Bauteile, Schnittflächen und Materialien im Bauvorhaben eingesetzt werden sollen, werden unterschiedliche Schraffuren verwendet. Dadurch kann direkt eingesehen werden, welche Aspekte beim Bau berücksichtigt werden sollen und auch die Mängel innerhalb des Bauvorhabens können leichter ermittelt werden. Das ist entscheidend, wenn nur spezifische Aspekte verändert werden müssen, um die Genehmigung für einen Bau beziehungsweise Umbau zu erlangen. Die Ansichten erfassen Aspekte, wie die Geländehöhe, die Höhenkosten ebenso wie eventuelle Neben- oder Nachbargebäude.

Ein Bauplan ist nicht nur notwendig, wenn geplant ist, einen Neubau zu errichten, sondern auch dann, wenn ein Bauherr einen Umbau vornehmen lassen möchten. Im Gegensatz zu einem Plan, der der einen Neubau erfasst, werden in Bauzeichnungen, die Umbauten darstellt, die Bauteile entsprechend gekennzeichnet. Es werden die Bauteile gekennzeichnet, welche erhalten bleiben ebenso wie solche, die umgebaut werden sollen und die Erneuerungen.

Wie komplex eine Bauzeichnung erscheint ist von dem Bauvorhaben selbst abhängig, aber auch davon, in welcher Planungsphase ein Plan angefertigt wurde. Egal, ob sich der Bauplan auf einen Neubau oder einen Umbau bezieht – im Planungskopf werden die Kennzeichen des Bauvorhabens, wie der Name und der Maßstab des Bauvorhabens, die Zeichnungsnummer, die Erstellungs- sowie Prüfvermerke, die Materialangaben und die Angaben zu der Versions Geschichte, erfasst. Dadurch kann eine Übersicht, auch ohne Kenntnis der Auswertung von Architekturplänen erlangt werden.

Welche Kosten müssen Sie für einen Bauplan einrechnen?

Eine absolute Zahl kann für eine Bauplanerstellung nicht genannt werden, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Denn die Bauzeichnung gewinnt an Komplexität in den verschiedenen Phasen des Bauvorhabens. Das liegt daran, dass mehr Firmen involviert sind und somit auch in der Bauplanung erfasst werden müssen. Jedoch können die Dienstleister keine eigenen Preise aufrufen. Ihnen als Kunde wird durch die HOAI §11 und §12 eine Preissicherheit gewährt. Denn die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfasst die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauvorhabens und damit auch den Aufwand, der für eine Bauplanerstellung eingesetzt werden muss.

Allerdings ist die Gebührenordnung nicht der einzige Faktor, der den Preis des Bauplanes bestimmt. Das liegt daran, dass mehrere Pläne und ein Schnitt benötigt wird und, dass die Tages- beziehungsweise Stundensätze stark variieren. Ein Bauherr benötigt nicht nur eine Bauzeichnung, die das gesamte Bauvorhaben erfasst, sondern auch aktualisierte Detailzeichnungen ebenso, wie einen Plan pro Geschoß.

Dadurch ist es sinnvoll, dass der Aufwand der Planerstellung für das Bauvorhaben von Experten bewertet wird und unterschiedliche Angebote eingezogen werden. Denn die Experten für die Planerstellung werden das Bauvorhabens begleiten und auch ihre Arbeit trägt entscheiden zum Erfolg des Bauvorhabens bei. Eine gute Zusammenarbeit ist zwingend notwendig, um Stress sowie Missverständnisse zu verhindern. Aufgrund dessen sollte auch die zwischenmenschliche Ebene betrachtet werden.

Wofür werden die Pläne benötigt?

Nun könnte die Frage im Raum stehen, wofür ein Bauplan benötigt wird und ob das Bauvorhaben nicht kostengünstiger wäre, wenn nur ein Plan notwendig oder gänzlich darauf verzichtet werden könnte. Dieser stellt jedoch den Grundstein für die Genehmigung des Bauvorhabens dar und ist somit ein wichtiger Aspekt. Dadurch können die Gemeinde oder das Landratsamt ermitteln, ob das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Prüfung des Vorhabens erfolgt anhand der Bauvorlagen, weswegen die Pläne eine entsprechende Qualität aufweisen sollten und die Anfertigung von Experten unabdinglich ist. Hinzu kommt, dass auch der Fortschritt des Bauvorhabens und die geleisteten Arbeiten auf den folgenden Bauplanzeichnungen festgehalten werden. Somit sind die Bauzeichnungen notwendig, um diese Entwicklungen nachverfolgen und belegen zu können.

Aber nicht nur für die Ämter sind die Pläne notwendig, sondern auch für die persönlichen Unterlagen. Denn anhand dieser kann jederzeit ermittelt werden, wie die Leitungen sowie die Rohre verlegt worden sind, was bei einer Modernisierung ein entscheidender Vorteil sein kann. Auch, bei einem Verkauf des Hauses sind diese Unterlagen notwendig. Grade deshalb sollten diese Dokumente mit großer Sorgfalt behandelt werden.

Vorentwurfszeichnung & Bauvorlagenzeichnung sowie Ausführungsplanung

Die Menge der Baupläne, die während des Bauvorhabens angefertigt werden müssen, hängen von der Komplexität ab. Zunächst beginnt jedes Bauvorhaben mit der Vorentwurfszeichnung. Die Vorentwurfszeichnung enthält die Grundlegenden Details eines Bauvorhabens, allerdings müssen noch keine tiefgreifenden Details enthalten sein. Denn die Vorentwurfszeichnung dient nur dazu, dass das Bauvorhaben skizzenhaft dargestellt wird und die Aspekte erläutert werden.

Die Vorentwurfszeichnung wird für zwei Abschnitte des Bauvorhabens benötigt. Zum einen können anhand dieser eine grobe Kostenkalkulation vorgenommen werden. Dabei liegt die Betonung allerdings auf „grob“, da die Vorentwurfszeichnung nur dafür herangezogen werden kann, um eine Eingrenzung des Budgets vorzunehmen. Somit erhält der Bauherr einen Überblick darüber, welche Kosten zu kalkulieren sind und wie diese mit dem Budget harmonieren. Dadurch wird auch die Möglichkeit geliefert, um eine Anpassung an die persönlichen Vorstellungen vorzunehmen.

Also dient die Vorentwurfszeichnung auch der Planungssicherheit und bietet ein Instrument, um eine gewisse Kontrolle über die Kosten des Bauvorhabens zu erlangen. Zum anderen wird die Vorentwurfszeichnung auch dafür verwendet, um eine Bauvoranfrage bei Unternehmen, aber auch bei der Gemeinde und dem Landratsamt zu stellen. Dadurch kann das Bauvorhaben eingeschätzt werden und auf Anforderungen ebenso wie Vorgaben frühzeitig reagiert werden.

Obwohl die Vorentwurfszeichnung, im Vergleich zum Schnitt oder dem späteren Bauplan, relativ simple für Laien erscheint, müssen dennoch viele Aspekte des Bauvorhabens bereits angeführt werden. Dazu gehören nicht nur die Quadratmeterangeben und die Raummaße des Rohbaues beziehungsweise die Veränderung dieser bei einem Umbau, sondern auch die Zugänge, Treppen, Steigungsrichtung sowie Kanäle, Schornsteine und betriebliche Einbauten. Auch die geplante Gestaltung der Freiflächen muss in der Vorentwurfszeichnung erhalten sein.

Im Anschluss an die Vorentwurfszeichnung erfolgt die Bauvorlagenzeichnung. Auch dieser Bauplan ist zunächst als Entwurf und nicht als fertiges Produkt zu bewerten. Jedoch muss der Inhalt der Bauvorlagenzeichnung sich nach den Normen der Bauvorlagenverordnung der Länder richten. Hinzu können spezifische öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Tragen kommen, die von der Gemeinde oder dem Landratsamt vorgegeben werden. Mit der Bauvorlagenzeichnung wird der Grundstein für ein Bauvorhaben gelegt. Denn dieser wird mit weiteren Unterlagen bei dem entsprechenden Amt eingereicht, um die Bewilligung zu erreichen.

Ein exaktes Stadium erlangen die Baupläne erst dann, wenn die Ausführungsplanung angefertigt wird. Dabei kommen alle Einzelangaben des Objektes zum Tragen, die notwendig sind, um ein Bauvorhaben sach- und fachgerecht zu verwirklichen.  Hierzu werden alle relevanten Detailzeichnungen, die im Planungsprozess angefertigt werden, der Schnitt und auch die Einzelangaben der Werkzeichnungen herangezogen. Wenn nun eine fertige Ausführungsplanung angesehen wird, dann wird deutlich, wieso die Hilfe von Experten bei diesem komplexen Prozess hilfreich ist.

Für die Bauunterlagen sollten alle angefertigten Zeichnungen aufbewahrt werden, um einen Nachweis sowie Rechtssicherheit zu haben. Dabei wird eine Ausfertigung auch bei der Gemeinde beziehungsweise dem entsprechenden Bauamt/Katasteramt hinterlegt. So kann auch bei Verlust noch auf die Dokumente zurückgegriffen werden.

Der Beruf des Bauzeichners – eine Übersicht

Um die Voraussetzungen zu erfassen, die geben sein müssen, damit der Beruf des Bauzeichners zur Erstellung von Bauplänen erlernt werden kann, müssen die Länder getrennt betrachtet werden. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Anforderungen stark variieren. Die Varianz wird auch damit begründet, dass innerhalb der Ausbildung verschiedene Schwerpunkte beziehungsweise Fachrichtungen gewählt werden können und sich dadurch der Inhalt der Ausbildung ebenso wie die berufliche Perspektive verändert.

Generell wird für die Ausbildung zum Bauzeichner ein guter Realschulabschluss vorausgesetzt. Dabei liegt das Augenmerk sowohl auf den sprachlichen sowie mathematischen Leistungen des Bewerbers. Denn auch wenn es so scheinen könnte, als wenn der Bauplaner hauptsächlich zeichnerisch begabt sein sollte, so muss auch ein mathematisches Verständnis vorliegen sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht werden. Grade bei größeren und international tätigen Unternehmen ist es auch wichtig, dass Fremdsprachen, insbesondere Englisch, beherrscht wird. Zudem sollten Sorgfalt, Teamfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit sowie eine schnelle Auffassungsgabe zu den persönlichen Stärken zählen.

Die Ausbildung zum Bauchzeichner umfasst eine Dauer von 3 Jahren und schließt mit einer anerkannten Abschlussprüfung.  Da die Ausbildungsinhalte durch das Unternehmen ebenso wie durch den gewählten Schwerpunkt stark variieren, sollte die Auswahl sorgfältig getroffen werden. Aufgrund dessen muss auch das Unternehmen die entsprechende Ausrichtung haben, um die entsprechende Erfahrung sammeln zu können. Inzwischen sind Zeichenbrett und Stifte nur noch selten Bestandteil der Arbeit eines Bauzeichners. Deshalb sollte auch eine Affinität zu neuen Technologien vorliegen.

Als Bauplaner kann im Bereich Ingenieurbau, Architektur oder Hochbau und dem Tiefbau eine Ausbildung gemacht werden. Die Anforderungen ebenso wie die Inhalte der Ausbildung und die Zukunftsperspektive hängen von dem gewählten Profil ab. Egal, für welche Branche sich entschieden wird, Weiterbildungen sind ein elementarer Bestandteil des zukünftigen beruflichen Werdegangs.

Ein wesentlicher Aspekt für die Wahl des Berufes ist, neben der beruflichen Perspektive, das zu erwartende Gehalt. Jedoch kann für diesen Aspekt keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da auch hier die Varianz durch die unterschiedlichen Anforderungen der Länder bedingt wird. Aber nicht nur dieser Umstand hat deutliche Auswirkungen auf das Gehalt, sondern auch, ob das Unternehmen dem Bauhauptgewerbe angeschlossen ist oder nicht.

Denn das Bauhauptgewerbe bedingt Tarifverträge, die aber auch Länder abhängig sind. Denn es gibt keinen allgemeingültigen Tarifvertrag für Bauzeichner, der Gültigkeit für Deutschland hat.  Aufgrund dessen kann es auch notwendig sein, dass das Bundesland gewechselt wird, um eine entsprechende Vergütung zu erlangen. Jedoch sollte auch bedacht werden, dass die Ausbildung des Bauzeichners sehr angesehen ist und dadurch auch eine Perspektive im Ausland besteht.